Rechenzentren verbrauchen viel Energie, setzen aber auch viel Energie frei – in Form von Abwärme. Das EnEfG sieht für Rechenzentren zum einen den Verbrauch von erneuerbaren Energien vor, zum anderen soll die unvermeidbare Abwärme sinnvoll genutzt werden. Das politische Ziel: Abwärme von Rechenzentren als Baustein der Energiewende zu nutzen.
Der Bayrische Rundfunk zitiert Peter Radgen, den stellvertretenden Leiter des Instituts für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung der Universität Stuttgart: „Rechenzentren brauchen, breit geschätzt, zwischen 15 und 20 Terawattstunden Strom pro Jahr“ – das entspreche ungefähr dem Stromverbrauch von Kroatien.
Quelle: BR – Noch häufig ungenutztes Potenzial: Abwärme von Rechenzentren
Was sieht der Gesetzgeber für Rechenzentren vor?
Das EnEfG (in Kraft seit 2024) verpflichtet dazu, Abwärme möglichst zu vermeiden. Ist das nicht möglich, soll die Abwärme anderweitig genutzt werden. Darunter fällt auch die Abwärme, die durch Rechenzentren entsteht.
Anforderungen an Rechenzentren: Betreiber müssen prüfen, ob und wie Abwärme in Wärmenetze eingespeist werden kann. Voraussetzung dafür ist die technische Machbarkeit und die wirtschaftliche Zumutung.
Drei Stufen zur Abwärmenutzung
Alle Rechenzentren ab 1 MW Nennleistung müssen spätestens zwei Jahre nach der Inbetriebnahme den folgenden Anteil der Abwärmenutzung im Jahresdurchschnitt dauerhaft erreichen (§ 11 Abs. 2 EnEfG):
- 10 Prozent bei Inbetriebnahme ab 01.07.2026
- 15 Prozent bei Inbetriebnahme ab 01.07.2027
- 20 Prozent bei Inbetriebnahme ab 01.07.2028
Beispiele erfolgreicher Abwärmenutzung
Rechenzentren erzeugen konstante Wärme (20–40 °C). Die warme Luft kann dann zum Beispiel durch einen Luft-Wasser-Wärmetauscher in warmes Wasser umgewandelt werden. Eine zusätzliche Wärmepumpe erhöht die Wassertemperatur auf ca. 65 °C, bevor es dann in ein Wärmenetz eingespeist wird.
Das Resultat: Tausende Haushalte und Bürogebäude können mit der Abwärme beheizt werden. Einige Beispiele von Rechenzentrumsbetreibern, die Abwärme nutzen:
- NTT DATA – Abwärme aus Bestandsrechenzentrum
- Green – Datacenter-Abwärme für Wärmeverbünde
- Schwarz Digits – Datacenter Lübbenau
Energieerzeugung und -speicherung für Rechenzentren
Klimaneutrale Energieerzeugung
Das EnEfG verpflichtet Betreiber großer Rechenzentren seit dem 1. Januar 2024, mindestens 50 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien zu beziehen. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Vorgabe auf 100 Prozent Ökostrom (§ 11 Abs. 5 EnEfG).
Das Borderstep Institut für Innovation und Nachhaltigkeit nennt folgende Möglichkeiten für Betreiber von Rechenzentren:
- Grüne Stromverträge: Strom aus neuen Wind- oder Solaranlagen einkaufen, um gezielt den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern.
- Abstimmung von Stromquellen: Stromverbrauch an die tatsächliche Verfügbarkeit anpassen (z. B. tagsüber Solarenergie, nachts Windenergie).
- Eigene Stromerzeugung vor Ort: Strom direkt aus Sonnen- oder Windkraft am Standort produzieren.
Quelle: Borderstep Institut
Energiespeichertechnologien
Die Energiespeichertechnologien für Rechenzentren sind entscheidend für Effizienz, Nachhaltigkeit und die Nutzung der Abwärme. Hier einige der wichtigsten Lösungen:
- Batteriespeichersysteme (BESS) speichern überschüssigen Strom und geben ihn bei Bedarf ab – sie stabilisieren das Netz und machen Abwärme effizient nutzbar.
- Intelligente Lastverschiebung ermöglicht die zeitliche Anpassung des Energieverbrauchs, z. B. durch Verschiebung energieintensiver Aufgaben in Nachtstunden.
Diese Technologien sind entscheidend für die Zukunft der Datacenter und tragen zur Reduzierung von Emissionen und zur Erreichung von ESG-Zielen bei.
Batteriespeicher dienen als Kurzzeitpuffer für erneuerbare Energiequellen und gewährleisten eine stabile Stromversorgung.
Umsetzung der neuen Richtlinien
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